Silikonkautschuk ADDV M 4641 TRANSLUZENT (Packungen A + B)

    Silikonkautschuk ADDV M 4641 TRANSLUZENT (Packungen A + B)


    ¹Silikonkautschuk ADDV M 4641 ist eine Hochleistungs-Abformmasse mit besonderer Eignung für die Reproduktion von Modellen mit Hinterschneidungen mittels Polyurethan- und Epoxidharzen. Werden Epoxidharze verarbeitet, empfehlen wir die Verwendung von Trennspray TRS, um die Formoberfläche zu isolieren.

    • Gießbarer¹, additionsvernetzender 2-Komponenten-Silikonkautschuk mit hoher Dehnfähigkeit (ca. 300 %)
    • Gute Transparenz des Vulkanisats
    • Schnelle, schrumpffreie Vulkanisation bei Raumtemperatur
    • Mittlere Vulkanisationshärte (Shore A 43)
    • Sehr gute Beständigkeit gegen Gießharze, insbesondere Polyurethan- und Epoxydharze
    • Bis ca. 180 °C temperaturbeständig
    • Nach BfR und FDA² geeignet für den Kontakt mit Lebensmitteln

    Anwendung:

    Aufgrund der guten Transparenz des vulkanisierten Silikons kann man beim Gießen der Reproduktionen von außen in die Form „hineinsehen”. Ein Anwendungsschwerpunkt ist das Vakuumgießen für das Rapid Prototyping.


    Verarbeitung:

    Mischungsverhältnis: 10 : 1
    Gewichtsteile Komponente A : Komponente B
    Verarbeitungszeit: 90 Minuten
    Entformbar: nach 15 h bei 23 °C (bei 70 °C nach 30 Minuten)

    Dauertemperaturbeständigkeit: 180 °C

    Während der Vulkanisation entsteht keine Reaktionswärme, so dass sich auch größere Mengen (z.B. 10 kg) ohne die Gefahr einer Überhitzung vergießen lassen.

    Wird beim Aushärten Wärme zugeführt (z.B. in einem Wärmeschrank oder Ofen), verkürzt sich die Vulkanisationszeit bei je 10 ° C Temperaturerhöhung auf die Hälfte. Wärme beschleunigt also die Vernetzungsreaktion. Die max. empfohlene Härtungstemperatur beträgt 70 °C.


    Technische Daten:

    Farbe:
    Transluzent
    Mischviskosität: 30.000 mPa·s
    Dichte: 1,07 g/cm³
    Härte Shore A: 43
    Reißfestigkeit: >4,5 N/mm²
    Reißdehnung: 300 %
    Weiterreißwiderstand: > 25 N/mm
    Lineare Schrumpfung nach 7 Tagen bei 23 °C: < 0,1 %


    Ergänzende Informationen:

    ¹Das System lässt sich trotz hoher Viskosität vergießen. Für perfekte Gießlinge ohne Luftbläschen empfehlen wir einen Verguss unter Vakuum. Im Unterdruck wird die eingerührte Luft entfernt, das Silikon enthält dann nur noch wenige bis keine Lufteinschlüsse mehr.

    ²Zulassung der Food and Drug Administration für die Lebensmittel-Produktion (Quelle: Reichelt Chemietechnik)
    Die Food and Drug Administration stellt äußerst strenge Anforderungen an Lebensmittel, die in den Vereinigten Staaten produziert, oder auch dorthin importiert werden. Diese Maßnahmen wurden erlassen, um landesweite Katastrophen durch verseuchte oder verunreinigte Lebensmittel zu verhindern. Nur Unternehmen, die FDA-konform arbeiten und deren Materialien entsprechend zertifiziert sind, dürfen den US-Markt bedienen.

    FDA-konforme Anforderungen machen Werkstoffe nötig, die eine lange Haltbarkeit aufweisen und dabei keine Inhaltsstoffe an die Lebensmittel abgeben. Im Lebensmittelbereich kommt eine Vielzahl von Kunststoffen mit grundsätzlich verschiedenen Eigenschaften zur Anwendung und dabei mit den Lebensmitteln in Kontakt. Alle diese Kunststoffe müssen FDA-konform sein und deren Anforderungen entsprechend ausgewählt werden.


    Lieferung:
    Da beide Komponenten chargenweise aufeinander abgestimmt sind, liefern wir nur komplette Gebinde. Ein Einzelbezug von Silikon und Härter ist hier nicht möglich.

    Kundeninformation:
    Kleinmengen bis 25 kg sind Sonderabfüllungen, die wir unter R&G-Eigennamen anbieten.
    Ab 25 kg erhalten Sie bei uns Wacker ELASTOSIL-Silikone in Originalgebinden und mit Originalbezeichnung.

    Als sicheres Trennmittel für Silikonformen eignet sich das Trennmittel Semiperm™ Monofilm in Kombination mit PARTALL® Coverall Film PVA. Diese Kombination von Trennmitteln sorgt für eine Sperrschicht, so dass auch problemlos mit Epoxidharzen abgegossen werden kann. Die Standzeit (Haltbarkeit) der Formen wird erheblich verlängert.
    Das Trennmittel Semiperm™ Monofilm wird mit einem Pinsel aufgetragen. Nach dem Abflüften erfolgt ein Auftrag PARTALL® Coverall Film PVA, ebenfalls mit Pinsel oder Schwämmchen. Nähere Infos zur Verarbeitung bei den Trennmitteln.
    Der PARTALL® Coverall Film PVA überträgt sich auf den Gießling, wird nach dem Entformen mit Wasser abgewaschen und vor jeder Abformung neu aufgetragen.

    R&G

    Silikonkautschuk ADDV M 4641 TRANSLUZENT, Packung/ 550 g

    (500 g Komp. A + 50 g Komp. B)

    Art.-Nr.  4151300 Nur noch 4 St. auf Lager, mehr ist unterwegs  (Lieferzeit 1-2 Tage)

    Artikel auf die Wunschliste

    46,55 
    (Grundpreis 84,64 € /  kg)
    - +
    R&G

    Silikonkautschuk ADDV M 4641 TRANSLUZENT, Packung/ 1,1 kg

    (1 kg Komp. A + 100 g Komp. B)

    Art.-Nr.  4151301 Nur noch 10 St. auf Lager, mehr ist unterwegs  (Lieferzeit 1-2 Tage)

    Artikel auf die Wunschliste

    82,09 
    (Grundpreis 74,63 € /  kg)

    Staffelpreise

    • ab Menge  2:  5,00%
    • ab Menge  3:  10,00%
    - +
    R&G

    Silikonkautschuk ADDV M 4641 TRANSLUZENT, Packung/ 5,5 kg

    (5 kg Komp. A + 500 g Komp. B)

    Art.-Nr.  4151302 Nur noch 2 St. auf Lager, mehr ist unterwegs  (Lieferzeit 1-2 Tage)

    Artikel auf die Wunschliste

    366,12 
    (Grundpreis 66,57 € /  kg)

    Staffelpreise

    • ab Menge  2:  5,00%
    • ab Menge  3:  10,00%
    • ab Menge  5:  15,00%
    - +

    alle Preise  inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Frachtkosten

    Zusatzinformationen

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    Gebrauchsanweisung
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    Sicherheitsdatenblatt
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    Technisches Datenblatt
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    Videos

    Mögliche Gefahren - ADDV M4641 Komponente A

    Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: entfällt
    Gefahrenpiktogramme: entfällt
    Signalwort entfällt:
    Gefahrenhinweise: entfällt

    Signalwort: entfällt

    Mögliche Gefahren - ADDV M4641 Komponente B

    Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: entfällt
    Gefahrenpiktogramme: entfällt
    Gefahrenhinweise: entfällt

    Signalwort: entfällt